Wie unterstütze ich die Stiftung finanziell?

Die Stiftung hat Ihren Sitz in Hamburg und ist aufgrund Ihres Zwecks vom Finanzamt Hamburg-Mitte-Altstadt als gemeinnützig anerkannt. Damit ist sie berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen. Spenden und Zustiftungen sind daher gemäß den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes steuerlich abzugsfähig.

Wenn Sie oder Ihre Vereinigung die Stiftung Holzwirtschaft durch Spenden oder Zustiftungen unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an den Vorstand des BDH oder nehmen direkt mit Frau Korte, Treuhänderin der Stiftung Holzwirtschaft, Kontakt auf.

Treuhänderin der Stiftung Holzwirtschaft

RA Tina Korte
Lübsche Str. 77 23966 Wismar
Tel 03841 2247-0
Fax 03841 2247-11
E-Mail: Steuern@Korte-Wismar.de